Öffentlicher Aufruf des Bistums Aachen - Dieter Iven (ehem. Pfarrer von St. Josef)

Betroffene von sexueller Gewalt durch den Täter Dieter Iven werden gebeten, sich zu melden

igor-shalyminov-ph_PpjmirGU-unsplash (c) Igro Shalyminov via unsplash.com
Datum:
Mi. 18. Okt. 2023
Von:
David Grüntjens

Das Bistum Aachen bittet, dass sich Betroffene sexualisierter Gewalt melden in Zusammenhang mit einem verstorbenen Priester. Betroffene, Zeitzeugen und alle, die zur Aufklärung beitragen können, können sich an die Hotline des Bistums Aachen wenden. Die entsprechende Telefonnummer und Angaben zur Erreichbarkeit finden Sie am Ende des Aufrufs.

Pfarrer Dieter Iven – Täter

Der ehemalige Pfarrer Dieter Iven wurde im Jahr 1994 wegen Missbrauchs eines Kindes in fünf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Im Jahr 2000 erging gegen Pfarrer Iven außerdem ein Strafbefehl mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Be- währung wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material.

Die gerichtlichen Feststellungen zu sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige/Schutzbefohlene erstrecken sich auf die Jahre 1965 bis 1992 und damit auf alle Einsatzorte. Dem Bistum Aachen sind bislang 20 Betroffene bekannt.

Im Strafprozess 1993/1994 wurde auch die Tatsache thematisiert, dass Pfarrer Iven regelmä- ßig nach Sri Lanka und auf die Philippinen gereist war. Seinen Angaben nach hat er in Deutschland Geld gesammelt, um in Ceylon ein Dorf aufzubauen, mutmaßlich hat er aber auch dort sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige begangen.

Im Jahr 1997 hat der Bischof von Aachen Heinrich Mussinghoff ein kirchenrechtliches Ver- fahren gegen Dieter Iven eingeleitet, im Jahr 2001 wurde Iven aus dem Klerikerstand entlassen (laisiert).

Sollten Sie in diesem oder einem anderen Fall betroffen sein oder Angaben dazu machen können, nehmen Sie gerne Kontakt mit der Hotline des Bistums auf:

Hotline des Bistums Aachen 0241 452-225

oder nutzen das Online-Formular unter www.missbrauch-melden.de
Die Hotline ist montags, dienstags, mittwochs und freitags von 9:00 bis 16:00 Uhr erreichbar.

Donnerstags von 16:00 bis 20:00 Uhr.

Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und es stehen Ihnen geschulte Kontaktpersonen zur Seite.

Hinweis:

Dieser Aufruf enthält die dem Bistum Aachen Stand 30. September 2023 zur Person be- kanntgewordenen Beschuldigungen.
Diese basieren entweder auf den rechtskräftigen Feststellungen eines weltlichen oder kirchlichen Gerichts; dann wird die Bezeichnung „Täter“ verwandt.

Sofern gegen die Person mindestens ein positiv beschiedener Antrag auf Anerkennung des Leids wegen des Zufügens sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige oder Schutzbefohlene als plausibel bewertet wurde, wird der Beschuldigte als „mutmaßlicher Täter“ bezeichnet. Grund dafür ist, dass derartige Beschuldigungen nicht mit der erforderlichen Gewissheit feststehen, um den Beschuldigten als „Täter“ bezeichnen zu können.