Keine öffentliche Feier der Kar- und Ostertage

auch die Erstkommunionfeier wird verschoben

Kirchen PJXXIII-8567
Datum:
Di. 17. März 2020
Von:
David Grüntjens

Gemäß bischöflicher Verfügung vom 17.03.2020 ist eine öffentliche Feier der Kar- und Ostertage untersagt. Auch die Erstkommunionfeiern im Bistum Aachen, die traditionell am weißen Sonntag stattfinden, müssen auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden. Für uns alle ist dies ein einschneidender und schmerzlicher Schritt.

Wir werden auf dieser Homepage geeignete Anregungen für die Sonntage der Fastenzeit und die Kar- und Ostertage veröffentlichen, damit Sie als einzelne oder als Familien die Sonn- und Feiertage begehen können.

Bleiben wir im Gebet und der Sorge füreinander verbunden!

Ihr David Grüntjens, Pfr.