Gemäß Verlautbarung des Generalvikars, liegt die Entscheidung, Präsenzgottesdienste an Ostern zu feiern, bei den Verantwortlichen vor Ort. Aufgrund der hohen Bedeutung des Osterfestes und der sich als wirksam erwiesenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, halten wir an der Feier der Kar- und Ostertage uneingeschränkt fest. Es finden daher alle Feierlichkeiten wie in der Gottesdienstordnung angegeben, statt.