Öffentlicher Aufruf des Bistums Aachen - Johannes Frantzen (Kaplan an St. Josef, Rektor des Marianum, Subsidiar und Kirchenmusiker an Liebfrauen)

Betroffene von sexueller Gewalt durch den mutmaßlichen Täter Johannes Frantzen werden gebeten, sich zu melden

igor-shalyminov-ph_PpjmirGU-unsplash (c) Igro Shalyminov via unsplash.com
Datum:
Mi. 18. Okt. 2023
Von:
David Grüntjens

Das Bistum Aachen bittet, dass sich Betroffene sexualisierter Gewalt melden in Zusammen- hang mit einem verstorbenen Priester. Betroffene, Zeitzeugen und alle, die zur Aufklärung beitragen können, können sich an die Hotline des Bistums Aachen wenden. Die entspre- chende Telefonnummer und Angaben zur Erreichbarkeit finden Sie am Ende des Aufrufs.

Pfarrer Johannes Frantzen – mutmaßlicher Täter

Gegen den im Jahr 1998 verstorbenen Pfarrer Johannes Frantzen liegt dem Bistum Aachen eine Beschuldigung sexualisierter Gewalt gegen eine Minderjährige/Schutzbefohlene (eine Bewohnerin) des Kinderheims Marianum vor. Der Tatzeitraum liegt in den 1960er Jahren. In diesem Zeitraum war Johannes Frantzen Rektor des Kinderheims.

Sollten Sie in diesem oder einem anderen Fall betroffen sein oder Angaben dazu machen können, nehmen Sie gerne Kontakt mit der Hotline des Bistums auf:

Hotline des Bistums Aachen 0241 452-225

oder nutzen das Online-Formular unter www.missbrauch-melden.de
Die Hotline ist montags, dienstags, mittwochs und freitags von 9:00 bis 16:00 Uhr erreichbar.

Donnerstags von 16:00 bis 20:00 Uhr.

Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und es stehen Ihnen geschulte Kontaktpersonen zur Seite.

Hinweis:

Dieser Aufruf enthält die dem Bistum Aachen Stand 30. September 2023 zur Person be- kanntgewordenen Beschuldigungen.
Diese basieren entweder auf den rechtskräftigen Feststellungen eines weltlichen oder kirchlichen Gerichts; dann wird die Bezeichnung „Täter“ verwandt.

Sofern gegen die Person mindestens ein positiv beschiedener Antrag auf Anerkennung des Leids wegen des Zufügens sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige oder Schutzbefohlene als plausibel bewertet wurde, wird der Beschuldigte als „mutmaßlicher Täter“ bezeichnet. Grund dafür ist, dass derartige Beschuldigungen nicht mit der erforderlichen Gewissheit feststehen, um den Beschuldigten als „Täter“ bezeichnen zu können.