Der Generalvikar schreibt in einem Brief vom 09.07.2020 an die Pfarrer und Regionalkantoren, dass die "ununterbrochen virulente Frage nach dem Verbot oder der Zulässigkeit von Gemeindegesang" einer Klärung und Neubewertung bedarf. Auch ausgehend von neuesten Forschungserkenntnissen nach einer Studie zum Gesang und der damit verbundenen Infektionsgefahr, ist das Verbot von Gemeindegesang als bedeutendem Element der Liturgie nicht mehr verhältnismäßig. Insofern ist Gesang der Gläubigen in der Liturgie wieder möglich.
Voraussetzung ist, dass zwischen den Gläubigen ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden kann. Bis Sonntag, 12.07.2020, werden wir diese Voraussetzung in der Dionysiuskirche schaffen, so dass wir ab dann in den Gottesdiensten wieder gemeinsam singen können.
Bringen Sie gerne ihr eigenes Gotteslob mit! Ein Ausleihen der Gesangbücher ist in der Kirche weiterhin nicht möglich, es wird aber Liedzettel zum Einmalgebrauch in ausreichender Anzahl geben.
Es wird empfohlen, während des Singens einen Mund-Nase-Schutz zu tragen.
Wer singt, betet doppelt!
(Hl. Augustinus, +430)