Feier öffentlicher Gottesdienste ab dem 1. Mai 2020 in Papst Johannes XXIII.

Zeiten und Erfordernisse im Überblick

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Datum:
Fr. 24. Apr. 2020
Von:
David Grüntjens

Mit großer Erleichterung nehmen wir die Nachricht auf, dass ab dem 1. Mai 2020 wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert werden dürfen. Allerdings gelten für Vorbereitung und Durchführung der Gottesdienste strenge Regeln, an die wir uns halten und die wir umsetzen müssen. Ich bin zuversichtlich, dass uns dies in unserer Kirchengemeinde gut gelingen wird.

Wir werden uns für die Phase der akuten Corona-Krise auf eine Kirche, nämlich die Pfarrkirche St. Dionysius, beschränken. Diese Beschränkung hilft sowohl im Pfarrbüro die organisatorischen Dinge zu vereinfachen und überschaubar zu halten, als auch den Aufwand im Gotteshaus auf einem vertretbaren Level zu halten.

Um den Hygiene- und Schutzvorschriften zu genügen, benötigen wir einen klar definierten Ein- und Ausgang. Der Eingang wird über das Hauptportal erfolgen, der Ausgang über das Portal auf der Nordseite (Volksbank). Weiter müssen wir zwischen den einzelnen Personen einen Abstand von 1,5 m in alle Richtung gewährleisten. Von daher ist es notwendig, die Anordnung der Bänke zu verändern und entsprechend Sitzplätze auf den Bänken zu markieren. Nach Umsetzung dieser Maßnahmen bietet die Dionysiuskirche 124 Sitzplätze. Um dem voraussichtlichen Bedarf gerecht zu werden, erhöhen wir vorübergehend die Anzahl der Sonntagsmessen. Von daher gelten ab dem 3. Mai 2020 folgende Gottesdienstzeiten für St. Dionysius an den Sonntagen:

10.00 Uhr         11.30 Uhr         17.30 Uhr        

Um einen reibungslosen Ablauf zwischen den Gottesdiensten zu gewährleisten, werden wir die Hl. Messen so gestalten, dass sie eine Dauer von 45 Minuten nicht überschreiten.

Der Einlass zu den Gottesdiensten kann nur über Einlasskarten erfolgen. Diese erhalten Sie selbstverständlich kostenfrei nach einer Anfrage im Pfarrbüro (02151 602190, johannes23-krefeld@web.de). Die Anfragen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Bitte nennen Sie hierzu den Gottesdienst, den Sie besuchen möchten, sowie Ihren Namen und Ihre Adresse. Sollte der von Ihnen gewünschte Gottesdienst bereits nicht mehr verfügbar sein, nennen wir Ihnen freie Plätze in den anderen Gottesdiensten. Ihre Daten werden gemäß DSGVO vertraulich behandelt, dienen aber im Infektionsfall einer Rückverfolgung. Die Einlasskarte wird Ihnen als Pdf-Dokument per Mail zugesandt und muss vor Betreten der Kirche dem Ordnungsdienst vorgezeigt werden. Im Einzelfall ist es möglich, die Einlasskarten auf analogem Weg zu erhalten; erkundigen Sie sich hierzu bitte telefonisch im Pfarrbüro.

Die Werktagsmessen werden ab dem 1. Mai 2020 wie gewohnt um 10.00 Uhr gefeiert. Hierzu bedarf es keiner Einlasskarte.

Auf Verhaltensregeln in der Kirche während der Gottesdienste weisen wir auf entsprechenden Aushängen sowie in den Vermeldungen hin.