Aufgrund einer neuen Corona-Schutzverordnung durch den Generalvikar des Bistums Aachen vom 28. Mai 2020, gilt ab Pfingstsonntag, 31. Mai 2020, eine generelle Erfassungspflicht der Teilnehmenden aller Veranstaltungen der Kirchengemeinde. Darunter fallen auch alle Gottesdienste. Daher müssen demnach auch alle Teilnehmenden an den Werktagsmessen, den Wort-Gottes-Feiern, den Stundengebeten und des Rosenkranzgebetes erfasst werden. Dies gilt auch für die Gottesdienste in den Kirchen St. Josef und Liebfrauen.
Mit dem Besuch eines Gottesdienstes erklären Sie sich mit der Erfassung Ihrer Daten einverstanden. Die Teilnehmerlisten werden vier Wochen lang gesichert aufbewahrt, vor dem Zugriff durch Dritte geschützt und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zerstört.