Neue Vorgaben für nicht-gottesdienstliche Angebote: 2G-Regel

Gottesdienste sind nicht betroffen

covid-19-g5aa82d528_1920 (c) pixabay
Datum:
Mi. 24. Nov. 2021
Von:
David Grüntjens

Mit Inkrafttreten der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW am 24.11.2021 ändern sich auch die Vorgaben für die nicht-gottesdienstlichen Angebote, wie z.B. Konzerte, unserer Kirchengemeinde. Wenngleich auf den Printmedien anders angegeben, gilt für alle Konzerte und sonstigen nicht-gottesdienstlichen Angebote ausnahmslos die 2G-Regel. Das heißt, Sie müssen Genesen oder Geimpft sein, um an einer solchen Veranstaltung teilzunehmen. Bitte halten Sie ihren entsprechenden Nachweis am EIngang zur Überprüfung bereit. Die Kirchengemeinde ist verpflichtet, die Nachweise zu kontrollieren und den Menschen, die diese nicht erbringen können, den Zugang zu den kulturellen Veranstaltungen zu verweigern.

 

Gottesdienste sind hiervon nicht betroffen. Hier genügt es, eine medizinische Maske zu tragen und die entsprechenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.