Information für Brautpaare zur kirchlichen Trauung

Trauungen unter den Bedingungen der Coronavirus-Pandemie

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Datum:
Fr. 17. Juli 2020
Von:
David Grüntjens

Bedingt durch die Coronavirus-Pandemie müssen wir alle teils massive Einschränkungen mittragen, die der Sicherheit aller und der Eindämmung der Pandemie dienen. Leider betrifft dies auch Ihren Trauungsgottesdienst. Bis auf Weiteres feiern wir Trauungen ausschließlich in der Liebfrauenkirche. Bezüglich der musikalischen Gestaltung und der Anzahl der Gäste, haben Sie die Möglichkeit, sich für eine der im Folgenden dargestellten Optionen zu entscheiden. Bitte besprechen Sie mit ihrem Traugeistlichen, für welche Variante Sie sich entschieden haben.

 

In beiden Varianten ist es möglich, eine Sängerin oder einen Sänger von der Empore aus singen zu lassen. Auch ist es möglich, die Orgel mit anderen Instrumenten, wie bspw. Trompete oder Saxophon, zu kombinieren. Auch können Sie in beiden Varianten Ihren individuellen Blumenschmuck anbringen lassen.

 

Variante A: Gottesdienst mit Gemeindegesang

Wenn im Traugottesdienst die anwesende Gemeinde singen soll, muss zwischen den Gästen ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden. Für die Liebfrauenkirche bedeutet dies, dass im Mittelschiff jede zweite Bank frei bleiben muss und pro Bank zwei Gäste aus zwei Haushalten sitzen können. Damit hat das Mittelschiff 44 Sitzplätze. In den Quer- und Seitenschiffen können weitere 10 Personen in der gleichen Weise Platz nehmen, so dass 54 Gäste aus verschiedenen Haushalten am Gottesdienst teilnehmen können.

Personen aus einem Haushalt dürfen auch zu mehreren, maximal zu fünft, in einer Bank Platz nehmen. Das bedeutet, dass Sie im Vorfeld eine Gästeliste und einen Sitzplan erstellen müssen, den Sie bitte vorher im Pfarrbüro einreichen. Die maximal zulässige Gästezahl richtet sich also auch nach der Zahl der Personen aus verschiedenen Haushalten und kann somit auch über 54 liegen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie bitte Ihren Traugeistlichen.

 

Variante B: Gottesdienst ohne Gemeindegesang

Soll die anwesende Gemeinde im Gottesdienst nicht singen, können in der Kirche maximal 150 Gäste Platz nehmen. Das Abstandsgebot gilt in diesem Fall nicht. Für Sie bedeutet das, dass Sie eine Gästeliste und einen Sitzplan erstellen müssen. Beides reichen Sie bitte vorher im Pfarrbüro ein. Die Bänke müssen nummeriert werden. Für das Anbringen und Entfernen der Nummerierung tragen Sie die Verantwortung. Auf den Bänken dürfen etwaige Platznummern nur mit Power-Strips angebracht werden, da nur diese sich rückstandsfrei entfernen lassen. Bitte sorgen Sie außerdem dafür, dass ein Ordnungsdienst den Gästen den ihnen zugewiesenen Platz zeigt und kontrolliert, dass der Sitzplan eingehalten wird. Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich bitte an Ihren Traugeistlichen.

 

Auch wenn zur Zeit Vieles anders ist und uns Vieles einschränkt, arbeiten wir gerne mit Ihnen daran, diesen für Sie einmaligen Tag sowohl unvergesslich als auch sicher zu gestalten.